Auch Arbeitnehmer können Detektivkosten absetzen, aber nur in besonderen Fällen. Es geht dann um Werbungskosten, also Ausgaben, die direkt mit der Arbeit zusammenhängen. Das ist selten, kann aber vorkommen. Zum Beispiel, wenn Sie mit Hilfe eines Detektivs Ihre beruflichen Ansprüche sichern müssen, etwa bei falschen Angaben über eine Versetzung, eine Mobbing-Situation mit messbaren Folgen für Ihr Gehalt oder beim Nachweis, dass Reisekosten zu Unrecht gestrichen wurden. Der Bezug zum Arbeitslohn muss klar und eng sein. Private Motive reichen nicht. Eine gute Dokumentation ist hier besonders wichtig.