In Deutschland gilt: Nur prüfen, was wirklich für die Arbeit wichtig ist, und nur so viel, wie nötig. Daten von Bewerbenden sind besonders sensibel. Sie dürfen diese Daten nur verwenden, wenn es dafür einen klaren Zweck gibt und wenn Sie die Person darüber informieren. In vielen Fällen brauchen Sie eine ausdrückliche Einwilligung. Die Einwilligung muss freiwillig sein, verständlich formuliert und jederzeit widerrufbar. Sie dürfen keine versteckten Prüfungen vornehmen, über die Sie nicht aufklären. Behördenwege, heimliche Recherchen oder das Ausspähen privater Bereiche sind tabu. Wichtig ist auch: Es gibt Informationen, nach denen Sie nur unter engen Bedingungen fragen dürfen, zum Beispiel zu Gesundheit, Schulden oder Vorstrafen. Je sensibler das Thema, desto höher die Hürden. Halten Sie sich an einfache Grundsätze: Transparenz, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Datensparsamkeit und sichere Löschung. Dann sind Sie auf einem guten Weg.
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