Glossar-Buchstabe: Z

Zivilfahnder

Ermittler, die sich auf zivilrechtliche Ermittlungen spezialisieren und oft im Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen tätig sind.

Ein Zivilfahnder ist ein Ermittler, der sich auf zivilrechtliche Angelegenheiten spezialisiert und in Angelegenheiten arbeitet, die nicht in den Bereich der Strafverfolgung fallen. Typischerweise handelt es sich um Detektive, die im privaten Sektor tätig sind und von Privatpersonen oder Unternehmen beauftragt werden, um Sachverhalte aufzudecken, die unter privatrechtliche Dispute fallen. Dazu gehören unter anderem die Aufklärung von Fällen des Betruges, der Unterschlagung, des Sorgerechts, der Schuldeneintreibung, des unlauteren Wettbewerbs oder der Verleumdung.

Zivilfahnder setzen investigative Methoden ein, um Beweise zu sammeln, die dann in zivilrechtlichen Verfahren verwendet werden können. Sie agieren häufig verdeckt und nutzen Überwachungen, Befragungen und verschiedene Arten der Informationsbeschaffung, um den Sachstand zu klären und ihren Klienten zum Vorteil zu verhelfen. Da Zivilfahnder nicht die gleichen Befugnisse wie staatliche Strafverfolgungsbehörden haben, müssen sie bei ihren Ermittlungen besonders darauf achten, rechtliche Grenzen einzuhalten und keine Gesetzesübertretungen zu begehen.

Die Tätigkeit von Zivilfahndern kann für die Lösung von privaten und kommerziellen Konflikten von großer Bedeutung sein, da sie dazu beitragen, die notwendige Klarheit für gerichtliche Auseinandersetzungen zu schaffen oder Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Die von ihnen erarbeiteten Informationen und Beweise können ausschlaggebend sein, um Vermögenswerte zurückzuerlangen, Vertragsvereinbarungen durchzusetzen oder um gerechte Entscheidungen in Familienrechtsangelegenheiten zu unterstützen.


veröffentlicht am: 26.02.2024 15:32   |  bearbeitet am: 18.04.2024 20:08
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