Glossar-Buchstabe: T

Täuschung

Die bewusste Irreführung von Personen zum Zwecke der Informationsgewinnung oder Verschleierung.

Täuschung ist eine strategische Handlungsweise, durch die Personen bewusst in die Irre geführt werden, um Informationen zu gewinnen oder bestimmte Sachverhalte zu verschleiern. In der Ermittlungs- und Detektivarbeit kann Täuschung eingesetzt werden, um die wahren Absichten des Ermittlers zu verbergen, das Vertrauen der Zielperson zu erlangen oder eine Situation zu schaffen, in der die Zielperson Informationen preisgibt oder eine Tat begeht.

Die Methoden der Täuschung sind vielfältig und müssen mit großer Sorgfalt ausgewählt werden, um ethisch vertretbar und rechtlich zulässig zu bleiben. Täuschungen können verbale Techniken wie die Verwendung falscher Informationen, suggestive Fragestellungen oder den Einsatz von Doppeldeutigkeiten beinhalten. Nonverbale Täuschungen hingegen können das Spielen einer falschen Rolle, die Veränderung des Erscheinungsbildes oder das Vortäuschen von Situationen umfassen.

Im Strafverfahrensrecht gibt es klare Grenzen für den Einsatz von Täuschung, vor allem um das Recht auf ein faires Verfahren und den Schutz der persönlichen Rechte zu wahren. Ermittler und Detektive müssen diese Grenzen stets beachten und ihre Vorgehensweisen innerhalb des rechtlichen Rahmens ausrichten. Täuschung wird daher in der Regel nur in Fällen angewendet, bei denen schwerwiegende Verbrechen aufgeklärt werden sollen oder wenn es darum geht, größere Schäden zu verhindern.

Obwohl Täuschung ein effektives Werkzeug sein kann, birgt sie auch Risiken. Sie kann die Beziehung zwischen Ermittler und Klient beeinträchtigen, die Glaubwürdigkeit von Beweisen untergraben und im Falle einer Entdeckung zu rechtlichen Folgen führen. Aus diesem Grund erfordert der Einsatz von Täuschungstechniken nicht nur fachliche Expertise, sondern auch ein hohes Maß an ethischer Reflexion und situativem Urteilsvermögen.


veröffentlicht am: 26.02.2024 07:40   |  bearbeitet am: 18.04.2024 18:10
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