Telefonüberwachung befasst sich mit dem Abhören und Aufzeichnen von Telefonaten und gilt als ein sensibles Instrument in der Beweissicherung. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, durch das Erfassen von Gesprächen direkte oder indirekte Hinweise zu erlangen, die für die Aufklärung von Straftaten oder zur Informationsgewinnung genutzt werden können. Das beinhaltet sowohl Festnetz- als auch Mobiltelefonate und kann, erweitert durch moderne Technologien, auch die Überwachung von über das Internet geführten Anrufen (wie z.B. VoIP) einschließen.
Da bei der Telefonüberwachung in das Fernmeldegeheimnis und den Schutz personenbezogener Daten eingegriffen wird, sind sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen als auch die gerichtliche Anordnung und die Einhaltung strikter Verfahrensvorgaben erforderlich. Darüber hinaus dürfen solche Maßnahmen in der Regel nur bei Verdacht auf schwere Straftaten oder zum Schutz der nationalen Sicherheit ergriffen werden und unterliegen einer strengen richterlichen Kontrolle.
Im privaten Sektor dürfen Detektive keine Telefonüberwachung durchführen, es sei denn, sie haben explizit das Einverständnis aller beteiligten Parteien. Im beruflichen Umfeld können bestimmte Formen der Telefonüberwachung unter bestimmten Bedingungen legal sein, beispielsweise zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses oder zur Vermeidung von Betrug, allerdings müssen auch hier die betroffenen Personen in der Regel über mögliche Überwachungsmaßnahmen informiert werden.
Aufgrund der hohen rechtlichen Hürden, der technischen Komplexität und des Schutzes der Privatsphäre wird die Telefonüberwachung vor allem von staatlichen Behörden mit Spezialbefugnissen durchgeführt. Die Ergebnisse der Telefonüberwachung müssen mit großer Sorgfalt behandelt werden, um im Rahmen der juristischen Prozesse als Beweismaterial anerkannt zu werden und die Rechte der überwachten Personen zu wahren.