Jobüberwachung bezeichnet die systematische Beobachtung und Kontrolle von Mitarbeitern am Arbeitsplatz, um ihre Arbeitsleistung, ihr Verhalten und ihre Einhaltung von Unternehmensrichtlinien zu überprüfen. Diese Überwachung kann durch direkte Beobachtung, den Einsatz von Überwachungskameras, die Kontrolle von E-Mail- und Internetnutzung, GPS-Tracking bei Fahrzeugen, sowie durch andere Technologien erfolgen. Ziel ist in der Regel die Sicherstellung der Produktivität, die Vermeidung von Betrug, der Diebstahlschutz und die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Die Jobüberwachung wird oft in Zusammenarbeit mit Detektiven und speziellen Ermittlungsfirmen durchgeführt, welche die nötige Expertise und Ausrüstung besitzen, um diskret und effizient Überwachungsmaßnahmen zu implementieren. Hierbei werden die Detektive beauftragt, unzureichende Arbeitseinstellungen, unethisches Verhalten oder andere Formen von Regelverstößen zu identifizieren und zu dokumentieren.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die Jobüberwachung in einem rechtlichen Rahmen stattfinden muss. Die Privatsphäre der Mitarbeiter ist durch Gesetze und Verordnungen geschützt, und eine Überwachung am Arbeitsplatz darf nicht gegen diese Rechte verstoßen. Unternehmen, die Überwachungsmaßnahmen einführen möchten, müssen sich oft erst beraten lassen und sicherstellen, dass sie sowohl die rechtlichen Bestimmungen als auch ethische Richtlinien einhalten. In einigen Ländern oder Regionen ist es erforderlich, dass Mitarbeiter über die Überwachung informiert werden und ihr Einverständnis geben. Die Daten, die durch Jobüberwachung gewonnen werden, müssen entsprechend den Datenschutzgesetzen behandelt und gespeichert werden.