Der Begriff "justiziabel" bezieht sich auf Sachverhalte, Handlungen oder Streitfragen, die juristisch verfolgt oder geahndet werden können. Ein justiziabler Gegenstand ist somit der Rechtsprechung zugänglich und durch Gerichte bewert- oder entscheidbar. Dies bedeutet, dass ausreichend rechtliche Grundlagen existieren, um eine Sache vor einem Gericht zu bringen, sowohl in zivilrechtlichen als auch in strafrechtlichen Belangen.
Justiziabilität setzt voraus, dass konkretisierbare Anklagepunkte, Ansprüche oder rechtliche Interessen vorliegen, die sich innerhalb des bestehenden Rechtssystems argumentieren und verhandeln lassen. In diesem Zusammenhang müssen auch die gesetzlichen Kriterien erfüllt sein, die festlegen, was als klagefähig gilt, inklusive der Fristen für die Verfolgung oder Einreichung einer Klage.
Im Rahmen detektivischer Ermittlungen spielt die Justiziabilität eine wesentliche Rolle, denn die gesammelten Beweise und Informationen müssen die Voraussetzungen erfüllen, um in einem gerichtlichen Verfahren Bestand zu haben. Privatdetektive achten daher besonders darauf, in ihrer Arbeit die Zulässigkeit und Relevanz ihrer Erkenntnisse im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verfolgung sicherzustellen.