Die Jugendgerichtshilfe ist eine spezialisierte Form der Sozialarbeit, die Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren während eines Strafverfahrens zur Seite steht. Sie ist Teil des Jugendstrafrechtssystems und wird von den Jugendämtern oder entsprechenden sozialen Diensten der Justiz geleistet. Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe besteht darin, die persönlichen und sozialen Hintergründe des jungen Menschen zu erfassen und diese Informationen dem Gericht zur Verfügung zu stellen, um eine angepasste und erzieherische Reaktion des Strafrechtssystems zu ermöglichen.
Die Tätigkeiten der Jugendgerichtshilfe umfassen unter anderem die Beratung und Betreuung der betroffenen Jugendlichen vor, während und nach dem Gerichtsverfahren, die Erstellung von sozialen Berichten und Stellungnahmen über die Lebensumstände des Jugendlichen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für erzieherische Maßnahmen oder Sanktionen. Zudem unterstützt die Jugendgerichtshilfe die Jugendlichen dabei, die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen und ermutigt sie, Verantwortung zu übernehmen.
Weitere Aspekte der Arbeit können die Vermittlung zwischen Opfer und Täter im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs, die Hilfe bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsstellen oder die Vermittlung therapeutischer Maßnahmen sein. Durch die enge Zusammenarbeit mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwälten und anderen beteiligten Institutionen spielt die Jugendgerichtshilfe eine wichtige Rolle bei der Integration und Resozialisierung junger Straftäter. Ziel ist es, weitere Straftaten zu verhindern und den Jugendlichen einen Weg in ein straffreies Leben zu ermöglichen.