Jugendkriminalität bezeichnet Straftaten, die von Personen unter 18 Jahren begangen werden. Diese Altersgruppe fällt in den meisten Ländern unter das Jugendstrafrecht, welches sich vom allgemeinen Strafrecht für Erwachsene unterscheidet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Erziehung statt Strafe, mit dem Ziel, junge Straftäter wieder in die Gesellschaft zu integrieren und sie vor einem weiteren Abgleiten in die Kriminalität zu schützen. Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden, können ein breites Spektrum umfassen, angefangen bei kleineren Delikten wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung bis hin zu schwerwiegenden Vergehen wie Gewalttaten oder Drogenhandel.
Die Arbeit mit jugendlichen Tätern erfordert einen speziellen Ansatz, der die Entwicklungsphase, in der sich der Jugendliche befindet, berücksichtigt. Faktoren wie familiärer Hintergrund, Bildung, soziale Bindungen und psychische Entwicklung spielen in der Bewertung und Behandlung von Jugendkriminalität eine wesentliche Rolle. Staatliche Institutionen, Jugendämter und spezialisierte Sozialdienste arbeiten zusammen, um präventive Maßnahmen zu entwickeln und jugendliche Straftäter zu betreuen.
Detektive und Ermittler können in Fällen von Jugendkriminalität hinzugezogen werden, um Informationen zu sammeln und zu ermitteln, allerdings immer unter Beachtung des besonderen Schutzes, den das Gesetz Minderjährigen gewährt. Die Kooperation mit den zuständigen Behörden ist essentiell, um sicherzustellen, dass die Ermittlungen im Rahmen des Jugendstrafrechts stattfinden. Das übergeordnete Ziel ist es, zur Aufklärung der Straftaten beizutragen, gleichzeitig aber auch präventive und pädagogische Aspekte in die Arbeit mit einzubeziehen, um jungen Menschen eine zweite Chance zu geben und sie vor dem Einfluss weiterer krimineller Aktivitäten zu bewahren.