Kindesentführung bezeichnet einen Ermittlungsbereich, der sich mit Fällen von unerlaubter Entfernung oder Zurückhaltung von Kindern befasst. Diese Delikte können sowohl innerhalb des familiären Umfelds durch ein Elternteil oder eine andere enge Bezugsperson (elterliche Kindesentführung) als auch durch Fremdtäter (nicht-elterliche Kindesentführung) verübt werden. Kindesentführungen stellen eine ernsthafte und äußerst belastende Situation für alle Betroffenen dar und erfordern eine rasche und sensitive Reaktionsweise.
Die Ermittlungsarbeit in Fällen von Kindesentführungen ist umfangreich und komplex, da sie ein schnelles Handeln erfordert und gleichzeitig eine hohe Achtsamkeit für das Wohlergehen des Kindes im Vordergrund steht. Detektive, die in diesem Bereich arbeiten, müssen sowohl mit den emotionalen Aspekten als auch mit den Rechtsgrundlagen, einschließlich des nationalen und internationalen Familienrechts sowie der Kinderschutzbestimmungen, vertraut sein.
Die Ermittlungstätigkeiten bei Kindesentführungen reichen von der Aufspürung des Aufenthaltsorts des Kindes und des Entführers über das Sammeln von Beweismaterial und das Leisten von Beistand für die zurückgelassenen Familienmitglieder bis hin zu koordinierten Bemühungen mit Rechtsanwälten, Behörden und internationalen Organisationen. Speziell geschulte Detektive arbeiten dabei gezielt daran, das Risiko für die Kinder zu minimieren und den bestmöglichen Ausgang für die sichere Rückführung zu gewährleisten.