Glossar-Buchstabe: L

Lauschangriff

Das Abhören von Gesprächen oder Geräuschen meist durch technische Geräte ohne Wissen der Betroffenen.

Ein Lauschangriff bezeichnet das heimliche Abhören von Gesprächen oder Geräuschen, üblicherweise mithilfe von technischen Geräten. Derartige Überwachungsmaßnahmen werden ohne das Wissen und oft ohne die Zustimmung der Betroffenen durchgeführt. Lauschangriffe können in bestimmten Ermittlungszusammenhängen durchaus eine Rolle spielen. Allerdings sind sie in vielen Jurisdiktionen strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen, um die Privatsphäre und das Recht auf vertrauliche Kommunikation zu schützen.

Das heimliche Abhören ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und kann nur unter bestimmten, eng definierten Umständen rechtmäßig sein, etwa wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder in spezifischen Fällen der nationalen Sicherheit. In der privaten Ermittlungspraxis ist der Einsatz solcher Überwachungsmethoden häufig illegal und ethisch nicht vertretbar.

Detekteien, die legal und professionell agieren, meiden in der Regel Techniken, die einen Lauschangriff darstellen könnten, und stützen sich stattdessen auf andere investigative Methoden, die keinerlei rechtliche Konflikte erzeugen. Sollten sie im Rahmen ihrer Ermittlungen auf durch Lauschangriffe gewonnene Informationen stoßen, müssen sie sicherstellen, dass diese Informationen auf legalem Weg und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten verwendet werden können.


veröffentlicht am: 25.02.2024 14:33   |  bearbeitet am: 16.04.2024 09:48
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