Das Leistungsschutzrecht ist ein spezifischer Bereich des Urheberrechts, welcher die Interessen und die Eigentumsansprüche von ausübenden Künstlern, Produzenten von Ton- und Videodokumentationen sowie Rundfunkunternehmen schützt. Im Unterschied zum Urheberrecht, das Werke wie Literatur, Musik, Film und Kunst schützt, bezieht sich das Leistungsschutzrecht auf die Leistungen, die auf die Präsentation und Verbreitung dieser Werke gerichtet sind. Es erkennt an, dass diese Akteure Investitionen in die Aufnahme, die Produktion und die Verbreitung kultureller Inhalte tätigen und gewährt ihnen daher eigene Rechte.
Für ausübende Künstler bedeutet das Leistungsschutzrecht, dass sie Kontrolle darüber haben, wie ihre Darbietungen genutzt werden, ob es sich nun um eine Live-Aufführung, eine Aufnahme auf Tonträger oder eine Übertragung im Rundfunk handelt. Für Hersteller wie Musikproduzenten und Filmstudios sichert das Leistungsschutzrecht zu, dass sie die Exklusivrechte an ihren Aufnahmen behalten und diese kommerziell verwerten können. Rundfunkunternehmen wiederum werden durch das Leistungsschutzrecht in ihrer Fähigkeit geschützt, ihre Sendungen und Übertragungen vor nicht-autorisierter Nutzung zu bewahren.
Leistungsschutzrechte haben eine begrenzte Dauer und unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtssystemen. Detektive können in Fällen beauftragt werden, in denen mögliche Verletzungen des Leistungsschutzrechts vorliegen. Ihre Aufgabe ist es dann, Ermittlungen anzustellen, Beweise für rechtswidrige Nutzungen zu sammeln und betroffene Rechteinhaber dabei zu unterstützen, ihre Ansprüche durchzusetzen.