Das Weisungsrecht bezeichnet das Recht einer Person oder Institution, innerhalb eines festgelegten Rahmens Anweisungen und Befehle zu erteilen, die von anderen Personen befolgt werden müssen. Im Kontext von Ermittlungen bezieht sich das Weisungsrecht oft auf die Befugnisse, die eine übergeordnete Instanz wie ein Vorgesetzter, eine Behörde oder ein Auftraggeber gegenüber den ausführenden Ermittlern oder Mitarbeitern hat. Dabei kann es um die Ausrichtung der Untersuchung, die Auswahl von Methoden, den Einsatz von Ressourcen oder um spezielle Vorgehensweisen im Rahmen der Ermittlungsarbeit gehen.
Insbesondere kann das Weisungsrecht dazu dienen, den Rahmen von Ermittlungen genau zu definieren, indem spezifische Ziele vorgegeben und Prioritäten gesetzt werden. Die weisungsberechtigte Stelle übernimmt dadurch die Verantwortung für die Steuerung des Ermittlungsprozesses und trägt Sorge dafür, dass die Ermittlungsarbeit sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewegt und die Rechte beteiligter oder betroffener Personen respektiert werden.
Das Weisungsrecht ist ein grundlegendes Organisationsprinzip, welches in hierarchischen Strukturen, etwa bei Polizei, Sicherheitsdiensten oder in privaten Detekteien, Anwendung findet. Detektive, die im Auftrag handeln, unterliegen in der Regel dem Weisungsrecht ihrer Mandanten, solange die Anweisungen sich im legalen Rahmen bewegen und den vertraglich festgelegten Vereinbarungen entsprechen. Ein klar definiertes Weisungsrecht hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und effiziente sowie zielgerichtete Ermittlungen zu gewährleisten.