Videoüberwachung bezeichnet die Nutzung von Videokameras zur systematischen Überwachung eines bestimmten Bereichs oder zur gezielten Beobachtung von Personen. Diese Art der Überwachung wird eingesetzt, um Sicherheit zu erhöhen, kriminelle Aktivitäten zu präventieren oder aufzuklären sowie um Beweismaterial in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu sichern. Durch die Aufzeichnung von Geschehnissen in Echtzeit oder die Speicherung der Videoaufnahmen für eine spätere Auswertung leistet Videoüberwachung einen entscheidenden Beitrag zur Aufdeckung und Dokumentation von Sachverhalten.
Im privaten, kommerziellen und öffentlichen Sektor finden Videoüberwachungssysteme breite Anwendung. Sie können von einfachen, fest installierten Kameras in Geschäften oder an Gebäuden bis hin zu hochmodernen, beweglichen und netzwerkbasierten Kamerasystemen mit Gesichtserkennungstechnologien und anderen intelligenten Analysefunktionen reichen. In der detektivischen Arbeit werden verdeckte Videokameras eingesetzt, um unauffällige Überwachungen durchzuführen und beispielsweise Diebstahldelikte, Vandalismus oder Fremdgehverhalten zu dokumentieren.
Detektive nutzen Videoüberwachung einerseits im Rahmen von verdeckten Ermittlungen und andererseits zur objektiven Verhaltensanalyse. Zudem stellt sie ein wichtiges Instrument bei langfristigen Observationen dar, wenn es darum geht, Bewegungsmuster einer Zielperson zu erkennen oder Beweismittel in Fällen von Versicherungsbetrug zu sammeln.
Dabei muss stets auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen geachtet werden. Die rechtlichen Vorgaben für den Einsatz von Videoüberwachung sind streng und sollen die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der beobachteten Personen schützen. Detektive, die Videoüberwachung einsetzen, sind daher gefordert, stets das rechtliche Gleichgewicht zwischen Ermittlungsinteresse und den Rechten der überwachten Personen zu wahren.