Glossar-Buchstabe: V

Voruntersuchung

Die erste Phase einer Untersuchung, in der die Grundlagen und der Umfang des Falles festgelegt werden.

Die Voruntersuchung ist die erste und grundlegende Phase einer detektivischen oder juristischen Untersuchung, in der Umfang und Richtung des Hauptermittlungsprozesses festgelegt werden. In dieser Anfangsphase werden die verfügbaren Informationen gesichtet und analysiert, um den Sachverhalt zu klären, relevante Fragen zu formulieren und eine Hypothese über den möglichen Ablauf der Ereignisse zu entwickeln. Die Voruntersuchung beinhaltet oft eine Sichtung von Vorberichten, die Zusammenstellung von Daten, erste Befragungen von Zeugen oder Beteiligten und die Identifikation von Hauptbeteiligten und möglichen Verdächtigen.

Ziel dieser ersten Ermittlungsschritte ist es, die Fakten zu sammeln, die notwendig sind, um die Untersuchung bewusst und zielgerichtet fortzuführen. Dies schließt ein, zu bestimmen, welche Ressourcen benötigt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind und welche Ermittlungsmethoden am effektivsten sein könnten. Die Voruntersuchung dient auch dazu, die Validität des Falles zu prüfen und zu entscheiden, ob ausreichend Anhaltspunkte für eine weiterführende Ermittlung existieren.

In der Praxis verläuft die Voruntersuchung oft in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, um dessen genaue Bedürfnisse und Erwartungen zu verstehen. Detektive nutzen die Voruntersuchung, um alle relevanten Aspekte des Falles zu erfassen, und schaffen damit eine solide Basis für die Aufklärungsarbeit, welche folgt. Die Erkenntnisse aus der Voruntersuchung sind dabei entscheidend für den Aufbau einer strukturierten und zielorientierten Ermittlungsstrategie.


veröffentlicht am: 26.02.2024 12:19   |  bearbeitet am: 18.04.2024 19:03
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